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„Für Kinder und Jugend­liche in unserer Region – Stiftung der Sparkasse Langen-Seligenstadt“

Förderung junger Menschen, insbesondere in Gesundheit, Erziehung und Ausbildung.

„Für Kinder und Jugend­liche in unserer Region – Stiftung der Sparkasse Langen-Seligenstadt“

Förderung junger Menschen, insbesondere in Gesundheit, Erziehung und Ausbildung.

Allgemeines

Allgemeines zur Stiftung "Für Kinder und Jugendliche in unserer Region" - Stiftung der Sparkasse Langen-Seligenstadt

Stiftung der Sparkasse Langen-Seligenstadt

Die 2001 gegründete Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Geschäftsgebiet unserer Sparkasse im weitesten Sinne, insbesondere der Gesundheit, der Erziehung und der Ausbildung. Die Stiftung besitzt ein Stiftungskapital von 1.325.000 Euro. Aus der Anlage dieses Stiftungskapitals stehen derzeit über 24.000 Euro jährlich zur Verfügung. Seit Gründung der Stiftung hat diese mehr als 622.000 Euro für verschiedenste Projekte bereitgestellt. Die Aufgaben der Stiftung werden durch das Stiftungskuratorium und den Stiftungsvorstand wahrgenommen; die Tätigkeit der Mitglieder in diesen Organen ist ehrenamtlich.

Der Stiftungszweck kann insbesondere durch folgende Aktivitäten verwirklicht werden:

  • durch Förderung von Prävention, Heilung, Therapie und Nachsorge physisch und psychisch kranker Kinder und Jugendlicher von Spezialambulanzen an Kinderkliniken z. B. durch Anschaffung medizinischer und heilpädagogischer Vorrichtungen sowie der wissenschaftlichen Erforschung von Krankheiten als Auftraggeber von Untersuchungen und Ausarbeitungen
  • durch Förderung der Ausbildung, Weiterbildung und Begabtenförderung eines sozialen und ökologischen Bewusstseins sowie des Bewusstseins zur Völkerverständigung, des Friedens, der Toleranz und der Solidarität durch Unterstützung der in diesem Bereich tätigen Vereinigungen bei der Erreichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke
  • durch Förderung von Freizeiteinrichtungen und Spielmöglichkeiten von sportlichen Aktivitäten von künstlerischen Aktivitäten sowie der aktiven, kreativen und phantasieanregenden Freizeitgestaltungen durch Unterstützung geeigneter Einrichtungen sowie als Träger von Veranstaltungen
     

Wer wird gefördert?

Die Stiftung findet die Verwirklichung Ihres Stiftungszweckes durch die Unterstützung von Vereinen und anderen Institutionen. Die Stiftung ist im Geschäftsgebiet der Sparkasse Langen-Seligenstadt tätig.

Stiftungsvorstand

Der Stiftungsvorstand führt die Geschäfte der Stiftung und hat im Rahmen des Hessischen Stiftungsgesetzes der Stiftungsverfassung den Willen des Stifters so wirksam wie möglich zu erfüllen. Er erarbeitet Vorschläge für die Entscheidungen des Stiftungskuratoriums über Förderungsanträge und Förderungsmaßnahmen.

Stiftungsvorstand - Mitglieder

  • Wolfgang Zolper (Vorsitzender), Sparkassendirektor, Sparkasse Langen-Seligenstadt
  • Frank Lortz (stellv. Vorsitzender), MdL und Vizepräsident des Hessischen Landtags und Vorsitzender des Verwaltungsrates der Sparkasse Langen-Seligenstadt
  • Klaus Tinnefeld, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Langen-Seligenstadt
  • Rolf Wenzel, Ehrenbürgermeister

Stiftungskuratorium

Das Stiftungskuratorium überwacht die Geschäftsführung des Stiftungsvorstandes und stellt die Beachtung des Stifterwillens durch den Vorstand sicher. Es beschließt über die Förderungsanträge und Förderungsmaßnahmen auf Vorschlag des Stiftungsvorstandes.

Stiftungskuratorium - Mitglieder

  • Paul Scherer (Vorsitzender), Ehrenkreistagsvorsitzender
  • Oliver Quilling (stv. Vorsitzender), Landrat
  • Susanne Meißner, Leitende Regierungsdirektorin
  • Alexandra Kiehl, Vorsitzende des Personalrates der Sparkasse Langen-Seligenstadt
  • Frank Pröse, Chefredakteur i.R.
  • Daniel Muth, Polizeipräsident des Polizeipräsidiums Südosthessen
  • Carsten Müller, Erster Kreisbeigeordneter
Begabtenförderung 2024

Begabtenförderung 2024

Die Initiative hat sich zum Ziel gesetzt, Kinder und Jugendliche aller Schulformen, die über besonderes Leistungsvermögen und hohe Intelligenz verfügen, über die Vergabe von Stipendien nachhaltig zu unterstützen und zu fördern. Fachbezogene Schwerpunkte sind in diesem Jahr Kunst,Sprachen und Sachkunde/Gesellschaftswissenschaften.

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über die jeweilige Schulleitung in Abstimmung mit den verantwortlichen Lehrkräften. Dazu müssen Bewerber und Bewerberinnen lediglich die Anmeldekarte sorgfältig ausfüllen und bis spätestens 15. März 2024 bei ihrer Schulleitung abgeben. Die Bewerbung ist von der Schulleitung bis zum 19. April 2024 an die Stiftung (siehe Rückseite) zu senden.

Presseinformation

Die Stiftung „Für Kinder und Jugendliche in unserer Region– Stiftung der Sparkasse Langen-Seligenstadt“ hat zum 22. Mal, mit fachlicher Unterstützung des Staatlichen Schulamtes Offenbach, 17 Stipendien in der Initiative zur Förderung von besonderen Begabungen vergeben.

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